FAQ

Häufig gestellte Fragen

1. Zahlt der Verkäufer Steuern beim Verkauf einer Immobilie? 
- Nein. Nach dem Gesetz zahlt die Mehrwertsteuer der Kaufer. Der Verkaufer kann lediglich im Namen des Kufers die Steuer zahlen, falls eine solche Vereinbarung besteht. Ja, wenn eine Immobilie weniger als drei Jahre im Besitz des Verkäufers war und diese zum gleichen oder höheren Preis verkauft wird. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet 35% + Zuschlag des Preisunterschiedes als Steuer abzuführen.

2. Kann die Steuer in Fremdwährung bezahlt werden? 
- Nein. Die Steuer wird in Kuna erhoben und muss auch so bezahlt werden. Sie wird per Post oder Bankeinzug abgefhrt. Fremdwährungen werden in Kuna umgerechnet. 

3. Knönen Ausländer Immobilien in Kroatien erwerben? 
Bürger der EU Länder
Natürliche und juristische Personen aus den EU-Mitgliedstaaten erwerben das Eigentumsrecht von Immobilien in Republik Kroatien unter den gleichen Bedingungen wie kroatische Staatsbürger.
Bürger der Länder, die nicht EU Mitglieder sind
Ausländerinnen und Ausländer außerhalb der EU können die Immobilien nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit kaufen. Wenn Sie eine Immobilie kaufen, ist es notwendig, Zustimmung des kroatischen Justizministeriums einzuholen. Ausländische Staatsangehörige ohne gegenseitiges Einvernehmens/Gegenseitigkeit können eine Immobilie im Namen des Unternehmens kaufen. Das Unternehmen sollte mit Sitz in der Republik Kroatien gegründet werden. In diesem Fall kauft das kroatische Unternehmen im Besitz von Ausländern die Immobilie.
Beschränkungen
Ausländische Bürger sind nicht in der Lage, die folgenden Immobilien in ihrem Namen zu kaufen und zu registrieren:
Ackerland
Immobilien in Schutzgebieten : Link
Erwerb von Eigentumsrechten :  Link

4. Sind die genannten Preise endgültig? 
- Die Preise der angebotenen Immobilien sind vom Besitzer bestimmt worden, so dass Änderungen der Preise lediglich von Ihm durchgefährt werden können. 

5. Auf welche Weise können die Immobilien besichtigt werden? 
- Sie können uns jederzeit unter der folgenden Rufnummer erreichen: 051/626-482, 098/402 179, so dass wir einen Besichtigungstermin vereinbaren können. Melden Sie sich per e-Mail: liburnianekretnine@gmail.com Ebenso knnen Sie uns in unserem Büro in Rijeka, Dobrise Cesarica 28 besuchen.
Bei jeder Besichtigung der Immobilie ist der potenzielle Käufer verpflichtet, einen Maklervertrag zu unterzeichnen, der Folgendes enthält: - grundlegende Informationen über die Immobilie - grundlegende Informationen über den potenziellen Käufer - grundlegende Informationen über die Agentur - die Höhe der Agenturprovision.

6. In welcher Höhe fällt die Anzahlung bei Abschlieung eines Vorvertrages oder Vertrags an?   blicherweise fllt eine Anzahlung in Höhe von 10% des vereinbarten Kaufpreises an, doch knnen Kufer und Verkäufer auch höhere oder niedrigere Beträge ausmachen.

7. Wie hoch ist die Umsatzsteuer für Immobilien in Kroatien? 
- 3 %. Die Republik Kroatien hat einen einheitlichen Steuersatz von 3% auf alle Arten von Immobilien und alle Arten von Transaktionen. Bezogen sind die 3% auf den Kaufpreis, der im Kaufvertrag festgelegt ist, und auf eine Schützung der Steuerbüehrde. 

8. Wie hoch ist die Provision der Agentur? 
- 3% vom Wert der realisierten Arbeit + Mehrwertsteuer. Die Gebühr wird bei Unterzeichnung des Vorvertrags oder Vertrags erhoben, bzw. bei Erhalt der Anzahlung bei Unterzeichnung und alles in Bezug auf die Immobilie, die der Vermittler vermittelt hat.